Niederschriftüber die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hemmersheim |
im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 21. Juni 2022
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Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner |
Anwesend: 1. Bürgermeister Karl Ballmann 2. Bürgermeister Bernhard Breunig Gemeinderat Bernd Dehner Gemeinderat Johannes Stahl Gemeinderat Alexander Derrer Gemeinderat Reinhard Horn Gemeinderat Friedrich Mangold Gemeinderat Klaus Kolb Gemeinderat Manuel Lehner Entschuldigt: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. |
Lfd. Nr. |
Seite Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
88 |
30. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 Windenergie, Beteiligungsverfahren
Sachverhalt: Mit Schreiben vom 12.05.2022 wurde die Gemeinde vom Regionalen Planungsverband über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die 30. Änderung des Regionalplans unterrichtet und bis zum 15.07.2022 um Stellungnahme gebeten. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, geht der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes vom Einverständnis der Gemeinde aus. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf ist beabsichtigt, den RP8 im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ neuen fachlichen Grundlagen anzupassen. Änderung des Teilkapitels 6.2.2 „Windenergie“ Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 16.08.2021 in Kraft getretene 27. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“) erneut im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ – Abschnitt 6.2.2.3 („Vorbehaltsgebiete Windkraft“) – überarbeitet. In enger Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern sollen im Rahmen der 30. Änderung zwei Vorbehaltsgebiete (WK 72 und WK 73) in den Regionalplan neu aufgenommen werden. Vorbehaltsgebiete
WK 72: Gemeinde Hemmersheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch Bad Windsheim → Neuausweisung WK 73: Gemeinde Simmershofen, Landkreis Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim → Neuausweisung Folgende inhaltliche Anmerkungen werden zu den geplanten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Windkraft angeführt: Vorbehaltsgebiet WK 72: Die direkt betroffene Gemeinde Hemmersheim hat den Antrag an den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken gestellt, eine Aufnahme des hier gegenständlichen Planbereichs als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen in den Regionalplan fachlich zu überprüfen. Das beabsichtigte Plangebiet wurde im Rahmen der Erstausweisung des Regionalplankapitels Windkraft in der Abwägung mit anderen Potentialgebieten, trotz gegebener Gunstkriterien, aufgrund der vollumfänglichen Lage innerhalb eines „Wiesenweihe-Kerngebietes“ nicht berücksichtigt. Allerdings befindet sich das Plangebiet außerhalb des SPA-Gebietes „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaften nordöstlich von Würzburg“. Im weiteren Umfeld waren Windkraftanlagen in ähnlichen Lagen bereits genehmigungsfähig (u.a. vier Windkraftanlagen ca. 2 km nordwestlich des Plangebietes, im Gebiet der Gemeinde Sonderhofen /Stadt Ochsenfurt, Region Würzburg). Insofern ist eine erneute fachliche Überprüfung des Plangebietes, insb. vor dem Hintergrund der planbegünstigenden Faktoren (u.a. Größe, Windhöffigkeit und Siedlungsabstände), aus regionalplanerischer Sicht gerechtfertigt. Trotzdem erscheint, unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Situation im weiteren Umfeld, eine Ausweisung als Vorbehalts- und nicht als Vorranggebiet als sachgerecht. Aus regionalplanerischer Perspektive kann das Gebiet aufgrund der Größe zu einer dezentralen Konzentration der Windkraft in der Region beitragen. Ausschluss- und Abwägungskriterien gem. Anlage zu RP8 6.2.2 stehen der Ausweisung der geplanten WK 72 als Vorbehaltsgebiet zum derzeitigen Kenntnisstand nicht entgegen. Vorbehaltsgebiet WK 73: Das geplante Vorbehaltsgebiet WK 73 sollte bereits im Rahmen der Erstausweisung des Regionalplans als Windkraftgebiet aufgenommen werden. Als Standortvorteile wurden insb. die Größe des Potentialgebietes, und damit einhergehend die hohe Konzentrationswirkung, sowie die großen Siedlungsabstände gesehen. In der Abwägung mit anderen Potentialgebieten wurde schließlich auf eine Ausweisung verzichtet, da das Gebiet anteilig innerhalb eines „Wiesenweihe-Kerngebietes“ lag. Die direkt betroffene Gemeinde Simmershofen hat nun den Antrag an den Regionalen Planungsverband gestellt, eine Aufnahme des hier gegenständlichen Planbereichs als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen in den Regionalplan fachlich erneut zu überprüfen. Dieser Antrag scheint im Plangebiet insofern als begründet, als dass südlich angrenzend an das Plangebiet, im Stadtgebiet Creglingen, bereits ein Windpark existiert, artenschutzrechtliche Belange im Umfeld also nicht per se einer Windkraftnutzung im Planbereich entgegenstehen. Das geplante Vorbehaltsgebiet befindet sich zudem außerhalb des SPA-Gebietes „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaften nordöstlich von Würzburg“. Trotzdem erscheint, unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Situation im weiteren Umfeld, eine Ausweisung als Vorbehalts- und nicht als Vorranggebiet als sachgerecht. Aufgrund der bereits bestehenden Windkraftanlagen ist eine Vorbelastung gegeben, ohne von einer Überlastung (z.B. i.S. einer umzingelnden Wirkung) ausgehen zu können. Aus regionalplanerischer Perspektive kann das Gebiet, in Verbund mit den bereits bestehenden Windkraftanlagen, aufgrund der Größe zu einer dezentralen Konzentration der Windkraft in der Region beitragen. Ausschluss- und Abwägungskriterien gem. Anlage zu RP8 6.2.2 stehen der Ausweisung der geplanten WK 73 als Vorbehaltsgebiet zum derzeitigen Kenntnisstand nicht entgegen. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. Juni 2022:
Nach kurzer Aussprache und ergänzender Erläuterung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, der 30. Änderung des Regionalplans und damit der Aufnahme der beiden Vorbehaltsgebiete zuzustimmen und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. |
9 :0 |
89 |
Vorberatung Haushalt 2022
Jedem Gemeinderat lagen die ausgearbeiteten Zahlen vor. Für die Ausgaben der Feuerwehren soll vor den Kauf der Feuerwehrautos eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 21. Juni 2022:
Den vorgeschlagenen Investitionen wird zugestimmt. |
9 : 0 |
Besprechung der Anfragen in den Bürgerversammlungen
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Sanierung Jugendraum Hemmersheim
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Sonstiges In Gülchsheim, Rodheimer Straße soll eine Verkehrsschau beantragt werden, damit eine 30 km/h Zone möglich wird. Mit Bau |