Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates

der Gemeinde Hemmersheim

im „Dorfgemeinschaftshaus“ in Hemmersheim am Dienstag, 13. Dezember 2022

 

Alle Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl Ballmann

Schriftführer: Gemeinderat Bernd Dehner

Anwesend:

1. Bürgermeister Karl Ballmann

2. Bürgermeister Bernhard Breunig

Gemeinderat Bernd Dehner

Gemeinderat Johannes Stahl

Gemeinderat Alexander Derrer

Gemeinderat Reinhard Horn

Gemeinderat Friedrich Mangold

Gemeinderat Manuel Lehner

Entschuldigt:

Gemeinderat Klaus Kolb

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die mit der Sitzungsladung verschickte Niederschrift der letzten Sitzung zur Genehmigung gestellt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Lfd. Nr.

Seite

Beschluss

Abstim­mungs­ergebnis

110

Bauantrag Schmitt Sven und Karin

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Fl.Nr. 980/2, Gemarkung Pfahlenheim

 

Der Bauantrag wurde bereits im Freistellungsverfahren genehmigt. Die Genehmigung muss jedoch ergänzt werden, weil die Bauherren die Ziegelfarbe schwarz wollen. Dieses entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Mühlbach“.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

8 :0

111

Bauantrag Kilian Lesch

Neubau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus

Fl. Nr. 20, Gemarkung Hemmersheim

Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Das Vorhaben liegt im Bereich des Ensembleschutzes. Der Antrag auf Genehmigung nach Art. 6 des Denkmalschutzes ist dem Bauantrag zugefügt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Nach Einsicht in die Planungsunterlagen wird dem Bauantrag zugestimmt.

8 : 0

112

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnungen 2021

Am 22.11.2022 wurde die Jahresrechnung 2021 örtlich geprüft.

Als Rechnungsprüfer waren

Herr Bernd Dehner

Herr Reinhard Horn

Herr Alexander Derrer

Herr Manuel Lehner

eingesetzt.

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergab sich folgende Empfehlung:

  • Über die künftige Verwendung des Geldes der Teilnehmergemeinschaft Hemmersheim sollte ein Beschluss gefasst werden.

Dem Gemeinderat Hemmersheim wird empfohlen, die Jahresrechnung 2021 festzustellen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen, das Prüfungsergebnis anzuerkennen und die Verwaltung zu entlasten.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Der Gemeinderat Hemmersheim nimmt den Bericht der Rechnungsprüfer über die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis, stellt die Jahresrechnung 2021 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Die Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfung 2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Entlastung des Rechnungsjahres 2021.

Herr 1. Bürgermeister Ballmann hat an Beratung und Abstimmung zur Entlastung nicht mitgewirkt.

8 : 0

7 : 0

113

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes

  1. Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2023

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren zum 31.12.2022 ausläuft, müssen diese ab dem 01.01.2023 neu kalkuliert werden.

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halb- und Restwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird für 2018 und 2019 auf 4,0 % und ab 2020 auf 3,0 % festgesetzt.

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2018 bis 2022 durchgeführt. Es hat sich eine Unterdeckung in Höhe von 26.149,56 € errechnet.

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2023 bis 2026 erfolgt. Hier wurde die Unterdeckung des vorhergehenden Kalkulationszeitraums berücksichtigt. Es hat sich u. A. aufgrund der hohen Unterhaltskosten und den Investitionen (z. B. Baugebiete) eine kostendeckende Einleitungsgebühr von 4,30 € (Erhöhung um 0,70 €) bei gleichbleibender gestaffelter Grundgebühr von 100,00 – 2.500,00 € ergeben.

Die Kalkulation wurde seitens der Verwaltung umfassend erläutert.

Wichtig ist, dass das beschlossen wird, was kalkuliert wurde und kein „politischer“ Preis gemacht wird.

Die bisherige Einleitungsgebühr gilt seit dem 01.01.2019. Die Grundgebühr mindestens seit 2010.

Weiter wird empfohlen den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen.

Abschreibungen auf Zuwendungen werden nicht einer Sonderrücklage für Investitionen zugeführt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Einleitungsgebühr auf 4,30 € je Kubikmeter Abwasser festzusetzen.

Die größeren Zähler 10 - 100m³/h werden in der Satzung noch ergänzt.

Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 festgesetzt.

 

8 : 0

114

Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);

  1. Erlass der 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Hemmersheim

Auf die vorangegangene Beschlussfassung wird verwiesen.

Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat folgende Änderungen beschlossen:

Die Schmutzwassergebühr wird auf 4,30 € pro m3 (bisher 3,60 €) Abwasser erhöht.

Die Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 2,5 m³/h 100,00 € / Jahr
bis 6 m³/h 250,00 € / Jahr
bis 10 m³/h 400,00 € / Jahr
bis 15 m³/h 625,00 € / Jahr
bis 25 m³/h 1.000,00 € / Jahr
bis 40 m³/h 1.575,00 € / Jahr
bis 60 m³/h 2.500,00 € / Jahr

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h 100,00 € / Jahr
bis 10 m³/h 250,00 € / Jahr
bis 16 m³/h 400,00 € / Jahr
bis 25 m³/h 625,00 € / Jahr
bis 40 m³/h 1.000,00 € / Jahr
bis 63 m³/h 1.575,00 € / Jahr
bis100 m³/h 2.500,00 € / Jahr.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Auf Antrag der Vorsitzenden beschließt die Gemeinde Hemmersheim dem Erlass der 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hemmersheim (BGS/EWS) zuzustimmen.

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

8 : 0

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Vollzug des Kommunalabgabengesetzes

  1. Neukalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2023

 

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2022 ausläuft, müssen die Wassergebühren ab dem 01.01.2023 neu kalkuliert werden.

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halb- und Restwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird für 2018 und 2019 auf 4,0 % und ab 2020 auf 3,0 % festgesetzt.

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2018 bis 2022 durchgeführt. Es hat sich eine Unterdeckung in Höhe von 43.086,39 € errechnet.

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2023 bis 2026 erfolgt. Hier wurde die Unterdeckung des vorhergehenden Kalkulationszeitraums berücksichtigt. Es hat sich u. A. aufgrund der steigenden Wasserbezugskosten (Preiserhöhung von insg. 0,30 €) und den Investitionen (z. B. Baugebiete) eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 2,75 € (netto) ergeben.

Seitens der Kämmerei wurden 2 Varianten ausgearbeitet:

Variante 1:

Verbrauchsgebühr um 0,64 € auf 2,75 € netto je m³ erhöhen

Gestaffelte Grundgebühr von 50,00 – 1.250,00 € netto je nach Zählergröße wie bisher, lediglich die größeren Zähler werden noch mit aufgenommen

Variante 2:

Verbrauchsgebühr um 0,49 € auf 2,60 € netto je m³ erhöhen

Gestaffelte Grundgebühr von 70,00 – 1.750,00 € netto je nach Zählergröße

Die Kalkulation wurde seitens der Verwaltung umfassend erläutert.

Wichtig ist, dass das beschlossen wird, was kalkuliert wurde und kein „politischer“ Preis gemacht wird.

Die bisherigen Gebühren gelten seit dem 01.01.2019.

Weiter wird empfohlen den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen.

Abschreibungen auf Zuwendungen werden nicht einer Sonderrücklage für Investitionen zugeführt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat Hemmersheim die Verbrauchsgebühr auf 2,60 € netto je Kubikmeter Wasser (Variante 2) festzusetzen. Die Grundgebühr wird gestaffelt auf 70,00-1.750,00 € netto je Zähler erhöht.

Der Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 festgesetzt.

6 : 2

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Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG);

  1. Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Hemmersheim

Auf die vorangegangene Beschlussfassung wird verwiesen.

Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat folgende Änderungen beschlossen:

Die Verbrauchsgebühr wird auf 2,60 € pro m3 (bisher 2,11 €) Wasser erhöht.

Die Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 2,5 m³/h 70,00 € / Jahr
bis 6 m³/h 175,00 € / Jahr
bis 10 m³/h 280,00 € / Jahr
bis 15 m³/h 437,50 € / Jahr
bis 25 m³/h 700,00 € / Jahr
bis 40 m³/h 1.102,50 € / Jahr
bis 60 m³/h 1.750,00 € / Jahr

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h 70,00 € / Jahr
bis 10 m³/h 175,00 € / Jahr
bis 16 m³/h 280,00 € / Jahr
bis 25 m³/h 437,50 € / Jahr
bis 40 m³/h 700,00 € / Jahr
bis 63 m³/h 1.102,50 € / Jahr
bis100 m³/h 1.750,00 € / Jahr .

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Auf Antrag der Vorsitzenden beschließt die Gemeinde Hemmersheim dem Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hemmersheim (BGS/WAS) zuzustimmen.

Der Satzungsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und dieser Niederschrift.

8 : 0

117

Erneuerung von 2 Lampen in Lipprichhausen, Rodheimer Straße

In Lipprichhausen wurden im Rahmen der Kanalsanierung und der Erschließung der 3 Bauplätze bereits 3 neue Straßenlampen mit verzinkten Masten errichtet. Gegenüber der Froschkneipe wurde die vor ca. 2 Jahren erneuerte Lampe mit farbigem Mast wieder eingebaut. Dieses passt nach Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger optisch nicht gut zusammen. Entlang der Rodheimer Straße nach unten Richtung Gollachbrücke befinden sich noch 2 Betonmasten mit Peitschenleuchten aus den 70er/ 80er Jahren. Deshalb der Vorschlag und das Angebot von N-ERGIE diese 2 Lampen auch noch mit dem Streetlight 11 mini Power mit LED Leuchtmittel zu erneuern. Man würde diese 2 Lampen auch mit verzinktem Mast errichten.

Die gegenüber der Froschkneipe stehende Lampe mit farbigem Mast würde dann die unterste Lampe von der Gollachbrücke her sein. Hier würde sich die Lampe mit dem farbigen Mast an die - an der Gollachbrücke stehende farbige Lampe anschließen, und das optische Bild würde wieder passen.

Dazu liegt von der N-ERGIE ein Angebot über 8.568,26 EUR brutto vor.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Der Vorsitzende soll den Auftrag an N-ERGIE wie beschrieben erteilen.

8 : 0

118

Wanderregion Steigerwald

Überarbeitung des Wanderwegenetzes im Steigerwald

 

Der Naturpark Steigerwald arbeitet derzeit am übergreifenden Konzept „Wanderregion Steigerwald“, bei dem das Wanderwegenetz im Steigerwald überarbeitet und eine einheitliche Beschilderungssystematik umgesetzt wird.

Es wurde hierfür ein Grundlagenkonzept mit einheitlicher Beschilderungssystematik entwickelt, das Wegenetz überplant und alle erforderlichen Standorte für die Beschilderung digital erfasst. Die Wanderwege werden durchgängig mit Knotenpunktwegweisern an allen Wegekreuzungen beschildert, Wanderinformationstafeln werden ersetzt bzw. an weiteren erforderlichen Standorten ergänzt. Die Beschilderung und das Wegenetz werden durch das digitale System „Tourinfra“ verwaltet, das Tool kann von den Gemeinden künftig auch für die touristische Darstellung und Vermarktung der Wege auf touristischen Webseiten verwendet werden.

Im nächsten Schritt des Projekts steht nun die Umsetzung der Beschilderung an, das heißt Wegweiser, Markierungszeichen und Informationstafeln müssen produziert und aufgestellt werden. Auf Basis der Überplanung des Wegenetzes wurde die Anzahl an erforderlichen Wegweisern, Markierungszeichen und Informationstafeln ermittelt und eine Kostenschätzung für Material- und Arbeitskosten erstellt. Für die Maßnahme werden Fördermittel über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (50% der Bruttokosten) beantragt. Personal- und allgemeine Planungskosten laufen über den Naturpark Steigerwald. Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim übernimmt die Kofinanzierung für Material- und Arbeitskosten. Die Gemeinden werden gebeten, die Arbeitsleistung für die Beschilderung (Vorbereiten der Standorte, Anbringen der Beschilderung) zu übernehmen. Die Arbeitskosten werden im Rahmen der derzeitigen Kalkulation gefördert bzw. erstattet können, der Naturpark Steigerwald wird zum genauen Ablauf noch informieren. Etwaige darüber hinaus gehende Arbeitskosten können nicht erstattet werden.

Die Produktion und Anbringung der Beschilderung ist vorbehaltlich Förderung im Landkreis Kitzingen für das Jahr 2023 vorgesehen, die Abrechnung der Fördermittel erfolgt voraussichtlich in 2024.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Die Gemeinde Hemmersheim unterstützt das Projekt „Wanderregion Steigerwald“ des Naturparks Steigerwald e.V.

Die Tätigkeiten für Vorbereiten, Aufstellen und Nachkontrolle der geplanten Beschilderung (Wegweiser, Wanderinformationstafeln, Beschilderung) werden von der Gemeinde übernommen bzw. beauftragt. Die Tätigkeiten fallen geplant im Jahr 2023 an.

Gemäß Kalkulation des Naturparks Steigerwald e.V. ergeben sich Arbeitskosten in Höhe von derzeit 395,00 Euro, die der Gemeinde über Fördermittel sowie Kostenübernahme des Landkreises erstattet werden. Etwaige darüber hinaus gehende Arbeitskosten werden von der Gemeinde übernommen.

Die Gesamtkosten inkl. Material und Arbeitsleistung betragen gemäß Kalkulation 1.498,13 EUR brutto.

8 : 0

119

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für 2023

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein.

Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 Abs. 1 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen für fünf zusammenhängende Stunden geöffnet sein.

Hierzu muss der Gemeinderat der Gemeinde Hemmersheim eine Verordnung erlassen, die im Entwurf vorliegt.

Entscheidung des Gemeinderates Hemmersheim in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022:

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 in der vorliegenden Form zu erlassen.

Diese Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

8 : 0